in Deutschland bedeutet Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben Zustimmung. Gibt es diesen Grundsatz in der Schweiz auch?
gefragt von Marianne am 24.01.2003 um 14:32
antwortet am 24.01.2003 um 15:59
Das ist richtig, ja. Das heisst, dieses Schweigen ist im Obligationenrecht (OR --> siehe Link) nicht geregelt.
Bei einem Kaufvertrag werden ja folgende Stufen durchlaufen:
1. Angebot
2. Annahme /Akzept
Also Du hast ja bereits auf eine Bestellung eine Bestätigung geschickt. Dies ist hier nicht unbedingt (also von Gesetztes wegen) Vorschrift.
Wenn ein Kunde von Dir eine Bestellungsbestätigung erhalten hat, ist er aber vepflichtet diese sorgsam auf die Richtigkeit zu prüfen und im Falle eines Fehlers (der ja zu einer Fehllieferung: Produkt/Preis/Liefertermin führen könnte) hat er Meldepflicht gegenüber seinem Lieferanten.
Die Bestätiung einer Bestellungsbestätigung im Falle der Richtigkeit der Angaben sind auch hier nicht üblich :)
http://www.obligationenrecht.ch/inh/inhsub220.htm
antwortet am 24.01.2003 um 16:04
Sorry, kaufmännischer Usus ist die Bestellungsbestätigung in der Schweiz natürlich auch (aber eben von Gesetz her nicht Vorschrift). :)
Furtwängler antwortet am 24.01.2003 um 17:02
das liest sich so, als wenn dir nur einer ne auftragsbestätigung zuschicken braucht und wenn du nicht reagierst, haste gekauft.
nee, so ist das aber nicht. kaufvertrag bedeutet immer beiderseitiges einvernehmen, sowohl verkäufer als auch käufer müssen zustimmen. wie das im einzelnen gehandhabt wird bleibt den beiden selbst überlassen. möglich wäre z.b.:
verkäufer macht ein angebot - käufer bestellt
oder
käufer bestellt - verkäufer liefert
oder
verkäufer liefert - käufer bezahlt
oder eben
käufer bestellt - verkäufer schickt auftragsbestätigung
– Bewerten …
Zenga antwortet am 25.01.2003 um 01:15
das gilt nur unter vollkaufleuten!
der privatmann braucht sich diesbezüglich keinen kopp machen...
– Bewerten …
Du weißt die Antwort auf diese Frage? Klasse. Dann schreibe sie jetzt sofort hier rein. So eine Chance etwas Gutes zu tun, kommt nicht alle Tage!
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