Wenn man sich vom partner trennt und die gemeinsame wohnung verlässt und den gemeinsamen mietvertrag kündigt, muss man dann trotzdem die hälfte der miete für die kündigungsfrist weiterbezahlen?

gefragt von lilablume am 04.02.2010 um 19:19

Ginkgo antwortet am 04.02.2010 um 19:25

Wenn ein Partner in der Wohnung bleibt, dann natürlich nicht .... die Pflichten gehen ja auf den Partner über.
Wobei noch abzuklären ist wie überrascht der Partner von diesem Auszug ist ... und was ihr vereinbart.

Wenn ihr die Wohnung gemeinsam auflöst .... klar .... dann hängst Du auch mit in der Pflicht drin.

Oder was kann der Vermieter dafür das ihr euch trennt ?
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lilablume antwortet am 04.02.2010 um 19:30

der partner bleibt in der wohnung. ist aber sehr überrascht. ich ging von heute auf morgen. er meint jetzt, ich müße die drei monate die halbe miete noch weiterzahlen.

Ginkgo antwortet am 04.02.2010 um 19:38

Das ist natürlich Verhandlungssache .... aber wenn Du alleine wohnen würdest, dann müsstest Du diese dreimonatige Frist auch einhalten.

Wenn ich Dein Ex-Partner wäre, dann würde ich die Wohnung ebenfalls kündigen, Dich somit in der Pflicht behalten .... mit dem Vermieter absprechen das ich die Wohnung nach Vertragsende direkt wieder übernehme ... Dir Deinen Teil der Kaution auszahlen und alles ist gut.

Oder ich würde dem Vermieter mitteilen das die Wohnung von nun an über meinen Namen läuft .... MIT der GEMEINSAM geleisteten Kaution ... und Du könntest Dir Deinen Anteil der Kaution abschmieren ....
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pumpernickel antwortet am 04.02.2010 um 19:51

du stehst mit im vertrag, musst dich also auch für deinen part verantworten. da kann es nicht sein, dass da plötzlich die regel gilt: "wer zuerst geht, zahlt am wenigsten".

je nach vertrag kann dich der vermieter belangen, wenn dein ex-partner nur seinen teil zahlt.

wir wissen ja auch nicht, wie die kündigungskonditionen in euerem vertrag geregelt sind.
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ufpotw antwortet am 04.02.2010 um 19:55

wieso fragt fragende das denn nicht unter ihrem normalen nick? ;o) – Bewerten …

Querkopf antwortet am 04.02.2010 um 22:22

Rechtlich ja! Moralisch würde ich dich einfach gehen lassen..... – Bewerten …

Ginkgo antwortet am 05.02.2010 um 09:31

.... die Olle haut innen Sack ... der Typ ist völlig überrascht .... und soll ihr dann auch noch 1000 Euro schenken ?

.... sicher .... :-)))))
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Querkopf antwortet am 05.02.2010 um 16:20

In Sack haut sie sowieso! Umso schneller geht sie. – Bewerten …

Ginkgo antwortet am 05.02.2010 um 17:01

..... ich glaube das Du Dir nicht die GERINGSTE Vorstellung machst was noch alles an einer gemeinsamen Wohnung dranhängt, Querkopf. Und wie oft Du noch wegen wesentlich geringerer Lappalien Kontakt haben musst.

Diese Frau war nicht nur Gast bei Dir ... sie kommt einmal zu Dir um sich einen Topf abzuholen den sie mal mitgebracht hat ... Du wirfst ihre Zahnbürste in den Müll, findest einen Slip von ihr in der Bettritze und wirfst den ebenfalls weg .... sooooo leicht ist das nicht mehr .... :-)

An einem Wochenende wird schonmal ein Teil rausgeräumt den sie leicht transportieren kann ... dann, vielleicht 2 Wochen später holt sie ihre schweren Möbel ab .... dann, ein paar Tage später gibt es diverse Telefonate was sie noch alles vergessen hat und noch abholen muss.
Wichtige Briefe an sie die noch an eure gemeinsame Adresse kommen .... die sie auch abholen muss ....

Geschweige denn die Jahresabrechnung, etliche Monate später .... wo natürlich auch sie ihren Anteil an den Nachzahlungen zu leisten hat, umgerechnet auf den Wohnzeitraum ......

Da kann man auch gleich das Gespräch auf die Kohle bringen .... macht den Kohl nicht mehr fett .... :-)

Glaub mir .... diese Kohle brauchst Du bitter ..... ;-)
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Marianne antwortet am 05.02.2010 um 17:56

such doch deinem Ex gleich eine Nachmieterin für dich, ich glaube dann kommst du am günstigsten davon. – Bewerten …

Nordstern_67 antwortet am 05.02.2010 um 20:38

Also ich würde sagen, wenn beide unterschrieben haben, müssen auch beide zahlen. – Bewerten …

Querkopf antwortet am 05.02.2010 um 21:31

@Gingko, du hast recht!!! Das habe ich so nicht gesehen. Sie wird immer wieder kommen und nerven, dafür soll sie dann auch schön die Hälfte der Miete zahlen und Prozentual die Nebenkostenabrechnung!!! Manchmal bin ich aber wirklich zu naiv...... – Bewerten …

schnefall antwortet am 05.02.2010 um 21:50

Du mußt ordnungsgemäß kündigen und die Miete weiter zahlen. – Bewerten …

Ro 80 antwortet am 10.02.2010 um 19:07

Der Vermieter muss auf jeden Fall seine Miete bekommen. Wer die bezahlt, kann ihm wurscht sein.
Wie ist das denn mit dem Partner vereinbart?
Ich könnte mir vorstellen, dass, falls es vor Gericht kommt, die gleiche Frist gilt wie die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen, auch wenn nichts schriftlich festgehalten ist. – Bewerten …

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