Finanzamt bei Freiberuflichkeit...Einkommenssteuervorschuss????????????????????????????????????????

gefragt von olivia am 08.02.2010 um 10:42

Ginkgo antwortet am 08.02.2010 um 10:51

Subjekt / Prädikat / Objekt ... :-)))

Ein ganzer Satz wäre nicht schlecht ... so kann man ja nur mutmaßen ... :-)
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Leckermaul antwortet am 08.02.2010 um 11:31

Einen Vorschuss wirst du nicht kriegen, aber Vorauszahlen darfst du gerne.

olivia antwortet am 08.02.2010 um 12:19

Ja ich frage mich gerade, ob die, wenn "man" eine Freiberuflichkeit anmeldet, was "man" sich ja gut überlegen sollte, ob "man" dann im ersten Geschäftsjahr eine Vorrauszahlung leisten muss auf die geschätzten Einnahmen...
Diss wär ja ganz schön verzwickt...müsste "man" dann ja direkt mit einplanen.
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Ginkgo antwortet am 08.02.2010 um 12:24

Das habe ich nicht gemacht, diese Tätigkeit explizit "angemeldet" .... ich habe mir eine neue Steuernummer beim Finanzamt besorgt, telefonisch, die kam dann per Post.
Musste man machen ... als Unternehmer hat man eine andere Steuernummer wie als Angestellter.

Dann angefangen zu arbeiten, Rechnungen geschrieben, kassiert ....

Am Ende des Geschäftsjahres eine Steuererklärung gemacht .... und DANN erst wurde vpm Finanzamt die Höhe der Vorauszahlungen für das nund laufende Jahr ermittelt .... und natürlich die Steuer für das vergangene Jahr komplett abgezogen, klar ....

Wenn ich noch nix eingenommen habe dann kann ich auch nix vorauszahlen ....
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olivia antwortet am 08.02.2010 um 12:32

Das kann man wohl nur machen, wenn man eine Dienstleistung anbietet, für die man ohnehin tausende potentielle Abnehmer hat und die über gute Arbeit und Zuverlässigkeit auf regionaler Ebene ausweiten kann...so wie du...großer Gingko... =)

Ich habe eine vollkommen andere Startposition...ich denke nicht, dass das so funktioniert, huch...auf einmal bin ich...blablabla...
Ich habe zunächst einmal "nur" die "Freiberuflichkeit" und kann mich erst mit diesem Status beweisen.
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Ginkgo antwortet am 08.02.2010 um 12:40

.... wie ? was ?

Das verstehe ich jetzt nicht ..... dieses Zeug mache ich neben meinem Angestelltenjob ... davon kann ich nicht ganz leben.

Selbständig halt ....

Du bist also freiberuflich tätig ... heisst das, an irgendein Unternehmen Vollzeit gebunden ... also scheinselbständig ?
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olivia antwortet am 08.02.2010 um 12:46

Scheinselbstständig wäre ich nur, wenn ich einen festen Auftraggeber gefunden hätte, der mich als "halben Angestellten" behandelt, also für die sozialen Absicherungen zuständig ist. Da dem nicht so ist (Subjekt-Prädikat-Objekt...sind wir hier in der Grundschule?) muss ich mich freiberuflich machen um von dem Standpunkt aus agieren zu können, verstehen Sie?
:O) – Bewerten …

olivia antwortet am 08.02.2010 um 12:47

Glaub ich... ;o) – Bewerten …

Ginkgo antwortet am 08.02.2010 um 12:58

Nein ... ich verstehe gar nichts ... WAS genau willst Du denn machen ?
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olivia antwortet am 08.02.2010 um 13:07

Künstler...

*das Lachen verklong* ;o)

http://silviamartini.vpweb.de/default.html – Bewerten …

olivia antwortet am 08.02.2010 um 13:09

Achja, die Musik ist auch auf meinem Mist gewachsen. =) – Bewerten …

Ginkgo antwortet am 08.02.2010 um 13:13

Aber dann bist Du ja SELBSTÄNDIG ..... Du gehst auf einen Kunden zu, bietest Dich für ein Projekt an, machst ein Angebot für das Projekt .... oder gibst Deinen Stundensatz an ..... und schreibst eine Rechnung.

Es gibt ja keinen "Freiberufler-Fachabschluss" ... den man vorzeigen kann.

Freiberufler kann sich jeder nenen, auch ein HartzIV - Empfänger.

Mir ist nicht ganz klar was Du mit diesem öminösen " Freiberufler-Status " meinst .... den gibt es nicht, weil Du dafür kein Zertifikat vorlegen kannst ....

Kein Kunde kann fragen : " Hmmmmm ... sind sie auf wirklich FREIBERUFLER .... wir nehmen nur staatlich geprüfte Freiberufler "

Der Kunde zahlt Deine Rechnungen ... welche Sozialabgaben, Steuern und Krankenkasse Du davon bezahlst interessiert ihn nicht ...
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olivia antwortet am 08.02.2010 um 13:26

Ich habe keine Kunden, ich habe Fans... =)
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chillerin antwortet am 08.02.2010 um 15:11

Künstler sind nicht selbstständig, sondern tatsächlich freiberuflich.

Ansonsten gilt das, was Ginkgo gesagt hat: Du verdienst im ersten Jahr (oder auch ein Negativ-Einkommen; also mehr Ausgaben als Einnahmen).
Dann machst du eine Steuererklärung, musst entweder zahlen oder nicht.

Das ist doch ganz einfach!

Solltest du viel verdienen, mußt du im zweiten Jahr Vorschüsse zahlen, wahrscheinlich vierteljährlich.
Verdienst du nichts oder nur wenig, geht das so wie im ersten Jahr. Erst nach der Steuererklärung mußt du evtl. zahlen.

Allerdings ist in D eine gewisse Summe Verdienst steuerfrei. Vielleicht kommst du ja am Anfang da gar nicht erst hin? – Bewerten …

olivia antwortet am 08.02.2010 um 15:51

Genau...vielleicht sollte ich mir einen Galgen stricken... =) – Bewerten …

Ginkgo antwortet am 08.02.2010 um 16:26

Diese Vorauszahlung kotzt mich sowieso an ....

Angenommen Du verdienst 10.000 Euro pro Jahr, nach allen Abzügen (Betriebsmittel usw ) .... dann bleiben Dir nach Steuer 7000 Euro .... davon musst Du wieder 3000 Euro an die Seite legen, als Vorauszahlung.

Bleiben Dir 4000 Euro .... obwohl Du keine Ahnung hast was Du im nächsten Jahr verdienen wirst.

Klasse .... meine Bank gibt mir auch keinen zinslosen Kredit von 3000 Euro pro Jahr .... aber ich soll diesem dem Staat geben ....
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Drug_Lenina antwortet am 08.02.2010 um 16:36

Also: Halbwissen ist gar kein Wissen.
Einkommensteuervorauszahlung kann man grundsätzlich nur vierteljährlich leisten. Es gibt im EStG keine andere vorgesehene Möglichkeit.
Zweitens: Du kannst für das Jahr der Betriebseröffnung schon beantragen, Vorauszahlungen zu leisten.
Drittens: Jede Tätigkeit, die dazu ausgelegt ist, dauerhaft, nachhaltig, mit einer Gewinnerzielungsabsicht, ist einkommensteuerpflichtig. Es gibt also keinen "steuerfreien Zusatzverdienst, wenn man nur x Euro Gewinn gemacht hat"
4.: Du mußt nicht beim FA anrufen, um eine neue Steuernummer zu beantragen. Deine Einkommensteuernummer ist die gleiche wie vorher.
Wenn sie sich ändert, dann teilt dir das FA das von amtswegen mit. – Bewerten …

chillerin antwortet am 08.02.2010 um 16:45

Es gibt einen Steuerfreibetrag:

http://www.news-und-trends.de/steuerfreibetrag.php – Bewerten …

Ginkgo antwortet am 08.02.2010 um 16:47

...... dann habe ich wohl Halluzinationen gehabt als mir das Finanzamt eine neue Nummer verpasst hat .... :-)

Allerdings ist das schon 4 Jahre her .... wer weiss was sich bis heute alles wieder geändert hat.
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Drug_Lenina antwortet am 09.02.2010 um 08:32

So, ich bin Arbeitnehmer. Mein zu versteuerndes Einkommen (nicht mein Brutto- oder Nettolohn) sind jetzt 10.000,00 Euro.
Der Grundfreibetrag sind 8.004,00 Euro.
Zu versteuern sind also 1.996,00 Euro.
Jetzt sagen wir Einkommensteuer von 10% (die Werte sind nicht die, die wirklich laut Einkommensteuergesetz festgelegt sind)
Macht Einkommensteuer von 199,60 Euro (nur ein Beispiel).
Jetzt kommt dazu mein Gewinn aus, sagen wir, Musikertätigkeit 2.000,00 Euro.
Macht jetzt ein zu versteuerndes Einkommen von 12.000,00 Euro.
Abzüglich Grundfreibetrag 8.004,00 Euro.
Verbleiben 3.996,00 Euro
Steuer (durch die Erhöhung des Steuersatzes bei jedem Euro) 11%
macht also eine ESt von 439,56 Euro.
Ergo: kein zusätzlicher Freibetrag. Wie gesagt: der Grundfreibetrag ist jedem gegeben. Aber kein zusätzlicher Freibetrag weil wegen geringer Einkünfte.
Außer bei Landwirten.
Naja, und noch bei ein paar Ausnahmen.
Aber generell nicht.
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olivia antwortet am 09.02.2010 um 13:18

Schön und gut. Als Freiberuflerhat man aber steuerliche Vorteile, wie genau die aussehen...da brauch ich wohl doch mal ´nen Termin beim Steuerberater.
Hoffentlich findet sich ein Nedder... ;o)
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Ginkgo antwortet am 09.02.2010 um 14:01

Na ja, was heisst "steuerliche Vorteile ?"

Du kannst Deine Betriebsmittel absetzen .... Material, Kugelschreiber, PC, Papier usw usw usw .....
Gaaaaanz riiiiieeesig .... :-)))))
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Ginkgo antwortet am 09.02.2010 um 14:04

Also .... wenn Du 1000 Euro pro Jahr eingenommen hast .... und für 200 Euro Papier und Kugelschreiber gekauft hast .... dann brauchst Du nur 800 Euro zu versteuern ....

Das ist kein VORTEIL .... das ist das MINDESTE .....
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