HI[at]all! Muß ich jetzt meine Wohng. beim Auszug streichen oder nicht? (1Zi 30m² in München) lt Vertrag ja - aber?
gefragt von PRINTI am 15.02.2010 um 21:52
tantalus antwortet am 15.02.2010 um 22:15
Kommt auf den Vertrag an.
Wirklich sicher kann Dir das nur der Bundesgerichtshof sagen...
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cbv antwortet am 15.02.2010 um 22:33
Was steht im Vertrag? Gibt es darin feste/starre Fristen fuer anfallende Renovierungen, zB "streichen alle drei Jahre," "tapezieren alle fuenf Jahre," ... muss der Vermieter fuer Schoenheitsreparaturen selbst aufkommen -- das heisst: Du musst nicht streichen (wohl aber Beschaedigungen beseitigen). Du musst nicht einmal die Bohrloecher fuellen (es sei denn, Du hast die Waende perforiert), oder angebohrte Kacheln im Bad erneuern.
So, nun zur eigentlichen Gretchenfrage: Steht in Deinem Mietvertrag explizit, dass Du bei Auszug (ohne Wenn und Aber) renovieren MUSST?
Dann ist mindestens diese Klausel -- sehr wahrscheinlich sogar der komplette Mietvertrag -- ungueltig, denn dies stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.
Siehe: BGH VIII ZR 316/06
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Günther KF antwortet am 16.02.2010 um 06:41
Sofern da aber "im Regelfall" oder "regelmäßig" oder "in der Regel" steht, sieht es schon ganz anders aus.. – Bewerten …
cbv antwortet am 16.02.2010 um 10:18
Korrekt.
Im Zweifelsfall wuerde ich mit dem Mietvertrag in der Hand zum MIeterschutzbund gehen und mich dort beraten lassen.
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Du weißt die Antwort auf diese Frage? Klasse. Dann schreibe sie jetzt sofort hier rein. So eine Chance etwas Gutes zu tun, kommt nicht alle Tage!
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