Einige Tage nach einem Raubüberfall kommt jemand mit einer gefüllten Plastiktüte in eine Bank und eröffnet ein Schließfach. Muss/kann/darf die Bank dies der Polizei melden?

gefragt von Streamguck am 09.03.2010 um 03:30

Ro 80 antwortet am 09.03.2010 um 12:08

Kann und darf ja, muss nein. – Bewerten …

Supercow antwortet am 09.03.2010 um 14:34

Wenn dieser Jemand nur ein Schließfach eröffnen will und die Bank die Umstände als verdächtig einstuft, wird sie das möglicherweise melden. Da gibt's diskrete Möglichkeiten.
Wenn dieser Jemand die Kohle aber bei dieser Bank veranlagen will, wird die Bank das Geschäft stillschweigend tätigen und daran verdienen. – Bewerten …

streamadvise antwortet am 12.03.2010 um 16:35

Hm, die Banken erreichten bislang eine relativ geringe Eigenkapitalquote, mit Verdienen auf der Seite nicht so weit her, es sind die Auftraggeber, die Reibach machen.
Gibt es für Schließfächer nicht feste Gebührensätze?
Bei einer Wertstaffelung stelle ich mir nicht vor, dass sie von der Meldepflicht größerer (Bar)Transfers befreit sind.

Streamguck antwortet am 30.03.2010 um 04:59

Und wa ist mit dem Bankgeheimnis?

Du weißt die Antwort auf diese Frage? Klasse. Dann schreibe sie jetzt sofort hier rein. So eine Chance etwas Gutes zu tun, kommt nicht alle Tage!

 

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